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Wohnungseigentum

Wohnungseigentum (1/5) Das ABC der Wohnungseigentümergemeinschaft

By 30. April 2019März 25th, 2021No Comments
Wohnungseigentum erklärt - Immobilienmakler Spandau

In unserer kleinen Serie zum Thema Wohnungseigentum informieren wir Sie rund um das Thema Eigentümergemeinschaft und haben Tipps und Hinweise für Sie als Vermieter.

 

Im ersten Teil der Serie geht um die Erläuterung verschiedener Begriffe.

Betriebskosten

Hierbei handeln es sich um alle Kosten, die dem Eigentümer eines Grundstücks oder eines Gebäudes laufend entstehen. Dabei wird es noch in kalte (alle Betriebkosten ohne Heizung und Warmwasser) und warme (Heizung und Warmwasser) Betriebskosten unterteilt. Diese Listen sind nur ein Auszug und nicht vollständig. Darüber hinaus können die umlagefähigen Kosten, abhängig von der Form des Mietvertrages, variieren.

 

Umlagefähige Betriebskosten

Die folgenden Kosten können auf eine mietende Partei umgelegt werden, so dass sie nicht mehr von den Eigentümern getragen werden müssen.

* laufende öffentliche Lasten
* Kosten der Wasserversorgung
* Kosten der Entwässerung
* Heiz- und Warmwasserkosten
* Aufzugskosten
* Straßenreinigung und Müllabfuhr
* Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
* Gartenpflege
* Hausbeleuchtung
* Schornsteinreinigung
* Sach- und Haftpflichtversicherung
* Hauswartkosten
* Antennen und Kabelfernsehkosten
* Kosten der maschinellen Wascheinrichtung
* sonstige Betriebskosten.

 

Nicht Umlagefähig

Diese Kosten können nicht auf die mietende Partei umgelegt werden und müssen auch in einem Mietverhältnis von den Eigentümern getragen werden.

* Instandhaltungskosten
* Verwaltergebühr
* Kontoführungsgebühren
* Mietausfallversicherung

 

EnEv – Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung ist 2002 in Kraft getreten und wird seit dem in regelmäßigen Abständen novelliert. Sie stellt hauptsächlich Vorgaben, welche energetischen Standards beim Neubau von Wohn- und Bürogebäuden eingehalten werden müssen. Darüber hinaus regelt die EnEv welchem Umfang Altbauten energetisch nachgerüstet werden müssen. Weitere Regelungen können der aktuellsten EnEv entnommen werden.

 

ETV – Eigentümerversammlung

Eine WEG ist dazu verpflichtet mindestens einmal im Jahr eine Eigentümerversammlung einzuberufen. Genauere Angaben werden in der jeweiligen Teilungserklärung definiert. Die ETV wird vom zuständigen WEG-Verwalter (Hausverwaltung) einberufen und organisiert. In dieser Versammlung haben die Miteigentümer der Wohnanlage die Möglichkeit alle relevanten Themen um die WEG zu diskutieren und ab zu stimmen. Darunter fallen die Bestellung und Abberufung des Verwalters, die Jahresabrechnung (Gesamtabrechnung und Einzelabrechnung), den Wirtschaftsplan und Sonderumlagen.

 

Gemeinschaftseigentum

Laut § 1 Abs. 5 ist Gemeinschaftliches Eigentum das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

 

Grundbuch

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem die bestehenden Eigentums- und Rechtsverhältnisse aufgelistet sind. Diese Verhältnisse werden in drei Abteilung unterteilt.

 

Grunderwerbssteuer

Die Grunderwerbssteuer wird nach dem Erwerb eines Grundstücks oder Grundstückanteils fällig. Die Höhe des Steuersatzes richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes. In Berlin ist liegt dieser seit dem 01.01.2014 bei 6,00 % und in Brandenburg bei 6,50 %.

 

Grundsteuer

Diese Steuer ist ein Betrag den eine natürliche oder juristische Person mit Grund und Boden vierteljährlich an das zugeordnete Finanzamt entrichten muss. Die Höhe des Betrages richtet sich nach dem vom Finanzamt ermittelten Einheitswert und dem individuell von der Gemeinde festgelegten Hebesatz.

 

Hausgeld

Als Hausgeld wird der Betrag bezeichnet den ein Miteigentümer einer WEG (Wohneigentümergemeinschaft) monatlich an den WEG-Verwalter (Hausverwaltung) der Wohnanlage im Voraus bezahlt. Mit diesem Betrag sollen alle anfallende Kosten abgedeckt werden. Nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres wird vom WEG-Verwalter (Hausverwaltung) die Jahresabrechnung für das gesamte Gebäude und die Einzelabrechnungen für die jeweiligen Eigentumswohnungen erstellt. Dabei werden die im Voraus gezahlten Hausgelder mit den tatsächlich angefallenen Kosten verrechnet, so dass entweder eine Gutschrift zu Gunsten oder eine Nachzahlung zu Lasten des Miteigentümers entsteht.

 

Instandhaltungsrücklage

Die Instandhaltungsrücklage muss laut Wohneigentumsgesetz (WEG) von der Wohneigentümergemeinschaft gebildet werden und von dem WEG-Verwalter treuhändisch verwaltet. Sie dient dazu zukünftige Ausgaben wie Modernisierungen und Instandsetzungen zu finanzieren.

 

MEA – Miteigentumsanteil

Jeder Eigentumswohnung wird in der Teilungserklärung ein Miteigentumsanteil fest zu geschrieben. Dieser Anteil sagt auch etwas über die Gewichtung der eigenen Stimme innerhalb der Eigentümerversammlung und den Anteil bei Sonderumlagen aus.

 

Sondereigentum

Laut § 5 Abs. 1 WEG gehören zum Sondereigentum bestimmte Räume sowie die zu diesen Räumen gehörenden Bestandteile des Gebäudes, die verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne daß dadurch das gemeinschaftliche Eigentum oder ein auf Sondereigentum beruhendes Recht eines anderen Wohnungseigentümers beeinträchtigt oder die äußere Gestaltung des Gebäudes verändert wird.

 

Teileigentum

Laut § 1 Abs. 3 WEG ist Teileigentum ein Teil Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

 

Teilungserklärung

Nach der Aufteilung eines Miethauses in eine Eigentumsanlage muss eine Teilungserklärung notariell aufgestellt werden, die die Rechte und Pflichten innerhalb der Eigentümergemeinschaft festsetzt. Darunter fallen z.B. welche Teile des Gebäudes Gemeinschafts- und Sondereigentum sind, wie groß der Anteil jeder Eigentumswohnung an dem der gesamten WEG ist.

WEG – Wohnungseigentümergemeinschaft

Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaft, die die Gesamtheit einer Wohneigentumsanlage innehält. Sie ist nach dem Wohneigentumsgesetz (WEG) verbunden.

 

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan soll alle anfallenden Kosten um eine Wohnanlage für das kommende Jahr prognostizieren und Einnahmen darstellen. Auf Grundlage dieser Berechnung werden die Hausgelder berechnet, die die Miteigentümer anteilig ihres Miteigentumsanteil zu entrichten haben.

 

Lesen Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Wohnungseigentum:

(2/5) Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum

(3/5) Welche Bedeutung hat die Teilungserklärung für die Wohnungseigentümer?

(4/5) Welche Aufgaben hat die Eigentümerversammlung?

(5/5) Welche Aufgaben hat der Verwalter?

 

Haben Sie noch Fragen? Das Team von BHI Hesse Immobilien unterstützt Sie gerne.

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