In unserer kleinen Serie zum Thema Wohnungseigentum informieren wir Sie rund um das Thema Eigentümergemeinschaft und haben Tipps und Hinweise für Sie als Vermieter.
Im dritten Teil der Serie geht es um die Bedeutung der Teilungserklärung für die Eigentümergemeinschaft.
Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung sind das „Grundgesetz“ der Wohnungseigentümer. In der Teilungserklärung werden die Miteigentumsanteile sowie die dazugehörigen Sondereigentumseinheiten definiert, in der Gemeinschaftsordnung stehen die Regeln für das Zusammenleben. Hier wird z. B. geregelt,
- wie die gemeinschaftlichen Kosten verteilt werden,
- bis wann das monatliche Hausgeld zu zahlen ist,
- ob ein Stimmrecht nach Köpfen oder nach Miteigentumsanteilen besteht,
- ob Wohnungseigentümer auch instandhaltungs- oder instandsetzungspflichtig für Teile des Gemeinschaftseigentums sind (z. B. ihre Außenfenster),
- wie die Eigentümerversammlung abzuhalten ist,
- ob die Weiterveräußerung einer Wohnung der Zustimmung des Verwalters oder der Eigentümergemeinschaft bedarf,
- ob der Verwalter Vollmachen und Befugnisse erhalten soll, die über die in ² 27 WEG ohnehin geregelten Vollmachten und Befugnisse hinausgehen (kann aber auch im Verwaltervertrag geregelt werden).
Wegen der besonderen Bedeutung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung können die darin enthaltenen Bestimmungen nur mit Zustimmung aller Eigentümer abgeändert werden.
Ausnahme:
- Es gibt so genannte „Öffnungsklausel“ die für bestimmte Änderungen eine einfache oder qualifizierte (z. B. ¾ der Stimmen) Mehrheit festschreibt.
- Nach ³ 16 Abs. 3 WEG können die Eigentümer mit Mehrheitsbeschluss den Verteilungsschlüssel für Betriebskosten des Gemeinschaftseigentums oder des Sondereigentums sowie die Kosten der Verwaltung ändern, wenn dies ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht. Das ist z. B. der Fall, wenn die Änderung zu einer höheren Kostengerechtigkeit führt oder Anreize zur Kostensenkung setzt.
Quelle: Haus und Grund 100 Fragen und 100 Antworten
Lesen Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Wohnungseigentum:
(1/5) Das ABC der Wohnungseigentümergemeinschaft
(2/5) Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum
(4/5) Welche Aufgaben hat die Eigentümerversammlung?
(5/5) Welche Aufgaben hat der Verwalter?
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