LÖSUNG FÜR DIE GEMEINSAME IMMOBILIE
Scheitert eine Beziehung, stehen viele Paare vor der Herausforderung, eine einvernehmliche Lösung für das gemeinsame Haus oder die Eigentumswohnung zu finden. Wer geht, wer darf bleiben? Schon im Trennungsjahr stellen sich schwierige Fragen zu Ihrer Immobilie. Richten Sie diese an uns. Wir bieten Ihnen Beistand auf fachlicher und menschlicher Ebene. Gemeinsam entwickeln wir Lösungen, die klare Verhältnisse in Ihrer Wohn- und Vermögenssituation schaffen. Falls Sie tiefergehende Beratung in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten wünschen, empfehlen wir Ihnen gerne einen Experten aus der jeweiligen Branche.
BEZIEHUNG BEENDET – WAS NUN?
Wenn Sie sich für eine endgültige Trennung entschieden haben, ist vieles zu regeln. Dabei kann sich die Zukunft der gemeinsamen Wohnung oder des Hauses zu einer strittigen Angelegenheit entwickeln. Nicht nur das Eigentumsverhältnis, sondern auch die weitere Nutzung der Immobilie muss für alle Beteiligten zufriedenstellend geklärt werden. Wer darf bis zur Scheidung in der Wohnung bleiben? Was geschieht danach mit dem Eigenheim? Verkauf, Vermietung, Übertragung oder Teilung?
Bei Trennungsimmobilien kommt es wegen abweichender Wertvorstellungen häufig zu Konflikten. Das können Sie vermeiden: Nutzen Sie unsere professionelle Immobilienbewertung als objektive Grundlage für Ihre gemeinsamen Entscheidungen!
Gerne stehen wir Ihnen für einen unverbindlichen Beratungstermin zu Verfügung. Als Spezialisten für Scheidungsimmobilien beraten wir neutral, einfühlsam und kompetent. Wir sind während des gesamten Scheidungsverfahrens für Sie da.
Ratgeber Immobilie in der Scheidung
Die gemeinsame Immobilie wird im Falle einer Scheidung schnell zum Problemherd und kann die wirtschaftliche Situation verändern.
In diesem Ratgeber verraten wir Ihnen, wie Sie sich im Urwald von Handlungsmöglichkeiten zurecht finden und teilen mit Ihnen den aktuellen Wissensstand.
Auch der Immobilienwert spielt eine wichtige Rolle. Sollten Sie den Wert noch nicht ermittelt haben, können Sie diesen mit unserer Marktwertanalyse schnell und unverbindlich online ermitteln.
Aktuelles Expertenwissen
Dieser Ratgeber klärt auf:
- Gütertrennung oder Zugewinngemeinschaft?
- Fallen bei der Eigentumsübertragung.
- Realteilung – einfach erklärt.
- Wann kommt es zur Teilungsversteigerung?
- Argumente für den Verkauf oder die Vermietung.
Lieber ein persönliches Gespräch vereinbaren?
Scheidung – Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Wird eine Ehe geschieden, muss oft darüber entschieden werden, wie das gemeinsame Haus künftig genutzt wird. Warum es am besten ist, wenn beide Partner gemeinsame Entscheidungen treffen und welche Möglichkeiten Sie in der Scheidung mi Ihrem Haus haben.
In Deutschland werden jedes Jahr ungefähr 160.000 Ehen geschieden, wie das Statistische Bundesamt ermittelte. Fast immer besitzen Ehepaare ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung. Sich bei einer Trennung über den Verbleib zu verständigen ist oft schwierig, weil das Verhältnis zerrüttet ist. Trotz Trennung sollten die Noch-Ehepartner an einem Strang ziehen. Letztlich geht es bei der Immobiliennutzung häufig auch um das Wohl ihrer Kinder und darum, finanzielle Verluste zu vermeiden.
Der häufigste Fall ist der Verkauf des Hauses. Hier wird der Erlös aus dem Hausverkauf unter beiden Ex-Partnern aufgeteilt. „Meistens ist diese Lösung unumgänglich, weil oftmals keiner alleine das laufende Darlehen übernehmen kann“, so die Erfahrung von Michael Hesse. Der Inhaber der gleichnamigen Maklerfirma in unserem Bezirk Spandau kümmert sich häufig um Scheidungsimmobilien und hat eine entsprechend große Expertise. Wichtig ist, dass sich das Paar vor dem Verkauf von einem Experten beraten und den Immobilienwert schätzen lässt. Schließlich dient der Erlös aus dem Verkauf für beide häufig als finanzielle Grundlage eines Neubeginns.
Welche Möglichkeiten haben Sie?
Ist der Hauskredit weitestgehend abbezahlt und haben Sie als Eigentümer hohe Einkommen, kann vielleicht einer von Ihnen das Haus alleine übernehmen, mit den Kindern wohnen bleiben und den anderen ausbezahlen. In diesem Fall muss allerding die finanzierende Bank zustimmen. Denn es müssen die Darlehensverträge angepasst werden, da eine Person aus dem Vertrag aussteigt.
Das Haus als Vorerbe oder Schenkung auf die Kinder übertragen
Es gibt auch die Möglichkeit, das Haus trotz Scheidung in der Familie zu halten, indem Sie es an Ihre Kinder übertragen. Dies im Zuge einer Vorerbschaft oder Schenkung. So könnte beispielsweise die Mutter mit den Kindern in der Immobilie wohnen bleiben. Als Vormund der Kinder kann sie bis zu deren 18. Lebensjahr über das Haus verfügen. Diese Alternative bietet sich allerdings eher bei Paaren an, die nur ein Kind haben. Bei Geschwistern könnte es später zu Streitigkeiten kommen.
Die Scheidungsimmobilie wird vermietet
Zudem besteht für Sie die Möglichkeit das gemeinsame Haus zu behalten und zu vermieten. Die Mieteinnahmen teilen Sie unter einander auf. Dabei müssen Sie sich bewusst sein, dass sie mit einer Stimme gegenüber ihren Mietern auftreten. Die Mieterauswahl, Instandsetzungsarbeiten und viele weitere muss gemeinsam entschieden werden.
Denkbar ist zudem, dass die Immobilie im gemeinsamen Besitz bleibt, auch nach der Scheidung. Einer von Ihnen könnte darin wohnen bleiben (eventuell gemeinsam mit den Kindern) und an den Ex-Partner Miete zahlen.
Real-Teilung: Aus einem Haus zwei separate Wohnungen machen
Seltener ist der Fall realisierbar, dass beide Partner das Haus behalten, in zwei Wohnungen aufteilen und einziehen. Beide Wohnbereiche müssen über separate Eingänge verfügen und in sich abgeschlossen sein. Diese so genannte Real-Teilung muss durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch besiegelt werden. Hier ist auch ein Architekt mit zu zu beziehen, der die nötigen baulichen Veränderungen vornimmt und neue Grundrisspläne zeichnet.
Letzte Möglichkeit bei einer Scheidung: Teilversteigerung
„Können Sie sich beide nicht einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung. Hierbei besteht das Risiko, dass ein geringerer Erlös erzielt wird als bei einem regulären Verkauf. Einer der beiden Partner muss hierfür beim zuständigen Amtsgericht die Versteigerung der Immobilie beantragen“, erläutert Rechtsanwalt Andre Wrede, der auf Immobilien- und Scheidungsrecht spezialisiert ist.
Scheidung – was ist noch zu beachten?
Außer diesen genannten Ratschlägen sind bei einer Scheidungsimmobilie zudem steuerliche Aspekte zu bedenken: Je nach Art der Übertragung fallen Grunderwerbsteuern an. Diese können je nach Bundesland variieren. Im Deutschlandweiten Schnitt sind es fünf Prozent. Hier in Berlin sind wir bei sechs Prozent, des Immobilienkaufpreises liegen. Daher sollten bei dieser wichtigen Entscheidung zur weiteren Verwertung des Immobilienvermögens Experten wie Steuerberater und Makler hinzugezogen werden.