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Wohnungseigentum

Wohnungseigentum (4/5) – Welche Aufgaben hat die Eigentümerversammlung?

By 10. Mai 2019März 25th, 2021No Comments
Wohnungseigentum erklärt - Immobilienmakler Spandau

In unserer kleinen Serie zum Thema Wohnungseigentum informieren wir Sie rund um das Thema Eigentümergemeinschaft und haben Tipps und Hinweise für Sie als Vermieter.

Im vierten Teil der Serie geht es um die Aufgaben der Eigentümerversammlung.

Den Eigentümern obliegt – in Zusammenarbeit mit dem Verwalter – die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums. Die Fragen Ob und Wie einer Verwaltungsmaßnahme (z. B. des Austausches der Heizung oder der Abwahl und Neubestellung des Verwalters) müssen zwischen den Eigentümern diskutiert werden. Die Verwaltung selbst geschieht dann im Wege der Beschlussfassung.

Die Eigentümerversammlung ist also das Forum, innerhalb dessen die Verwaltung stattfindet. Der Verwalter erstellt eine Tagesordnung und lädt ein. Einzelne Eigentümer haben aber daneben das Recht, bestimmte Angelegenheiten auf die Tagesordnung zu setzen bzw. setzen zu lassen. Ebenso könne sie Vorschläge für Beschlüsse in die Eigentümerversammlung einbringen.

Vereinfacht gesagt bestimmen also die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung, wie die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zu erfolgen hat. Die dort gefassten Beschlüsse muss der Verwalter dann ausführen bzw. umsetzen.

Ein Großteil der Beschlüsse reicht eine einfache Mehrheit aus, bei Beschlüssen die zum Beispiel eine bauliche Veränderung mit sich führen, muss der Beschluss einstimmig ausfallen.

Der Eigentümer ist nicht verpflichtet an der Eigentümerversammlung teilzunehmen. Durch eine Vollmacht kann er die Verwaltung oder einen Vertreter damit beauftragen ihn bei der Eigentümerversammlung zu vertreten. Eine entsprechende Vollmacht mit der Auflistung der Tagesordnungspunkte (TOP)  liegt in der Regel der Ankündigung und Einladung zur nächsten Eigentümerversammlung bei.

Grundsätzlich hat jeder Eigentümer eine Stimmt pro Wohneinheit. In Wohnanlagen mit Stellplätzen und Garagenstellplätzen kann dies jedoch je nach Größe varieren.

Im Nachgang an die Versammlung erhält jeder Eigentümer eine Abschrift des Protokoll der Eigentümerversammlung in dem nochmal alle TOPs sowie die dazugehörigen Beschlüsse aufgeführt sind.

Quelle: Haus und Grund 100 Fragen und 100 Antworten

 

Lesen Sie auch unsere weiteren Artikel zum Thema Wohnungseigentum:

(1/5) Das ABC der Wohnungseigentümergemeinschaft

(2/5) Gemeinschaftseigentum vs. Sondereigentum

(3/5) Welche Bedeutung hat die Teilungserklärung für die Wohnungseigentümer?

(5/5) Welche Aufgaben hat der Verwalter?

 

Haben Sie noch Fragen? Das Team von BHI Hesse Immobilien unterstützt Sie gerne.

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