Im Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett abschließend über die Reform zur Maklerprovision beraten – Private Verkäufer und Käufer werden sich beim Immobilienkauf die Kosten für den verkaufsbegleitenden Immobilienmakler künftig teilen. Dem sogenannten Bestellerprinzip beim Verkauf von Immobilien wird durch dieses Gesetz durch die große Koalition eine Absage erteilt. Bisher war in Deutschland die Bezahlung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. Durch das Gesetz gibt es jetzt eine einheitlich geregelte Aufteilung der Maklervergütung. Welche Änderungen mit der Reform zur Provision genau einhergehen, und wieso sich die Beauftragung eines Immobilienmaklers jetzt mehr denn je auszahlt, erläutern wir für Sie im Folgenden:
- Wer musste bisher die Maklerprovision zahlen?
- Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?
- Ab wann gilt die Reform der Maklerprovision?
- Welche Vorteile hat das neue Gesetz zur Maklerprovision?
- Gehen Sie beim Verkaufspreis kein Risiko ein!
- Lohnt es sich noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen? – LINK
- Unterschätzen Sie nicht den Hausverkauf
-
Wer musste bisher die Maklerprovision zahlen?
In den meisten Bundesländern wurde die Maklerprovision bereits vor der neuen Gesetzeslage von 2020 geteilt. Allerdings existierte keine verbindliche Regelung darüber, zu welchen Anteilen sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie die Kosten für den Immobilienmakler teilten. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Bremen und Hessen gab es bisher eine reine Käuferprovison.
-
Wer muss laut Gesetz künftig die Maklerprovision zahlen?
Das neue Gesetz von CDU/CSU und SPD zur Maklerprovision aus diesem Jahr sieht vor, dass sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie bundesweit einheitlich die Courtage hälftig teilen. Mit dieser Regelung sind beide Parteien somit gleichermaßen an den Kosten für die Provision beteiligt. Eine Regelung nach dem Bestellerprinzip, nach dem immer die Partei zahlt, die den Immobilienmakler beauftragt hat, ist künftig unzulässig.
-
Ab wann gilt die Reform der Maklerprovision?
Das neue Gesetz tritt sechs Monate nach der Veröffentlichung im Gesetzesblatt in Kraft und damit voraussichtlich im Laufe Dezember diesen Jahres
-
Vorteile des neuen Gesetzes: mehr Professionalität und Fairness
Dieses Gesetz berücksichtigt die Tatsache, dass die Arbeit eines professionell arbeitenden Maklers schon immer darin bestand, dass er für beide Parteien, den Verkäufern und den Käufern, unterstützend und vertrauensvoll zur Seite stand. Durch die Regelung wird sich der Immobilienmarkt weiter professionalisieren. Nach Ansicht von BHI Hesse Immobilien werden sich Anbieter, die ihre Maklerdienste umsonst anbieten, auf Dauer nicht am Markt halten können. Zwar werden Immobilienmakler voraussichtlich am einzelnen Geschäft weniger verdienen, langfristig aber mehr Geschäft machen, da sich nur seriöse Dienstleister, die gleichermaßen im Interesse von Käufer und Verkäufer agieren, am Markt durchsetzen.
-
Gehen Sie beim Verkaufspreis kein Risiko ein!
Gerade dieser Punkt ist einer der herausfordernden Aufgaben, die ein professionell arbeitender Makler, der seine Region und das Klientel kennt für den Käufer erfüllt. Als erfahrene Immobilienmakler wissen wir, dass sich ein zu hoher Kaufpreisansatz negativ auf die Vermarktung einer Immobilie auswirken kann, was beispielsweise in einer übermäßig langen Verweildauer auf dem Markt resultiert. Je länger jedoch eine Immobilie auf dem Markt angeboten wird, desto mehr sinkt deren Wert in den Augen potenzieller Käufer und man fängt an zu überlegen welche Schwachpunkte die Immobilie haben könnte. Bei BHI Hesse Immobilien ist es daher höchste Priorität stets darauf zu achten, dass mit einem marktgerechten Verkaufspreisansatz die Immobilie angeboten wird, um dann einen realistischen Kaufpreis zu erzielen, der beide Parteien zufrieden stellt.
Ausnahmeregelung: Wann die Maklerprovision nicht geteilt wird
Auch wenn die Teilung zur Maklerprovision grundsätzlich bundesweit gilt, existiert eine Ausnahmeregelung, bei der nur der Verkäufer für die Courtage aufkommen darf. Als Ausnahme wird es eine einseitige Öffnungsklausel auf der Verkäuferseite geben, um beispielsweise den provisionsfreien Verkauf von Neubau-Immobilien zu ermöglichen.
-
Lohnt es sich noch, einen Immobilienmakler zu beauftragen?
Da bisher die Eigentümer in Berlin und Brandenburg es gewöhnt waren, dass bisher nur der Immobilienkäufer für die Maklerprovision aufkommen musste, könnte sich bei dem einen oder anderen Verkäufer im Zuge des neuen Gesetzentwurfs zur Maklerprovision die Frage, ob sich die Beauftragung noch lohnt. Schließlich existieren auch zahlreiche Online-Anbieter, die die Vermarktung courtagefrei übernehmen. Unserer Erfahrung nach, sprechen allerdings nach wie vor eine Reihe von guten Gründen für die Beauftragung eines persönlichen Immobilienmaklers, denn der Verkauf einer Immobilie ist mehr als eine Anzeige im Internet.
-
Unterschätzen Sie nicht den Immobilienverkauf
Viele Eigentümer unterschätzen den Aufwand, der mit einem Verkauf der eigenen Immobilie einhergeht. So sind zum Beispiel zahlreiche Unterlagen wie Energieausweis, Wohnflächenberechnung, , Anliegerbescheinigungen oder Teilungserklärungen etc. vorzulegen, um den Verkauf erfolgreich abzuwickeln. Eigentümer, die eines dieser Dokumente bei den Verhandlungen nicht vorweisen können, riskieren den Verkauf zu blockieren und in das Angebot erscheint dann nicht mehr vertrauensvoll und transparent. Die Zusammenarbeit mit einem Makler gibt hierbei Sicherheit: Zum einen bietet Ihnen ein Immobilienmakler den Vorteil, einen vertrauensvollen Berater an Ihrer Seite zu haben, der Ihnen alle Fragen rund um den Immobilienverkauf verständlich erklärt und weiß, welche Dokumente benötigt werden und wo man diese erhält. Gerade bei einer komplexen Angelegenheit, die der Haus- oder Eigentumswohnungsverkauf darstellt, ist ein persönlicher Berater deshalb von unschätzbarem Wert.
Zudem sollte auch die Einschätzung des Verkaufspreises einer Immobilie stets durch einen kompetenten Immobilienmakler erfolgen. Denn erst nach einer persönlichen Begehung der Immobilie und einem ausführlichen Beratungsgespräch basierend auf Erfahrung und fundierter Marktkenntnis kann der Wert einer Immobilie realistisch eingeschätzt werden. Automatisierte Online-Einwertungen vermögen dagegen nicht alle relevanten Faktoren einzubeziehen, die den Verkaufspreis einer Immobilie beeinflussen können. Dies sind nur zwei der Gründe, warum es sich lohnt, einen Immobilienmakler zu beauftragen.
Kontaktieren Sie uns jetzt
BHI Hesse Immobilien