Der Koalitionsausschuss der aktuellen Bundesregierung hat am 18. August eine Einigung über weitere Regulierungen in der Miet- und Wohnungspolitik erzielt. Der Ansatz, der in die gesetzgeberische Ausarbeitung gehen wird, bringt kein zusätzliches Angebot und damit wenig Entlastung für Mieter und Immobilienkäufer, aber viel neue Bürokratie.
Der Koalitionsausschuss beabsichtigt mit seiner Einigung mit diesem Gesetzespaket eine dämpfende Wirkung auf die Mietpreisentwicklung zu erreichen sowie eine Entlastung von Immobilienkäufern.
Die Mietpreisbremse wird um weitere fünf Jahre bis 2025 verlängert und der Betrachtungszeitraum der örtlichen Mietspiegel erweitert sowie die Mieterrechte gestärkt. Den Mietern soll ermöglicht werden zu viel gezahlte Miete zurückzufordern. Beim Kauf von Immobilien wird eine gesetzliche Regelung der Maklerprovision eingeführt. Es ist vorgesehen, dass In Zukunft die Provision jeweils zur Hälfte von Käufer und Verkäufer gezahlt werden. Dieses war bislang schon in den meisten Bundesländern (11 von 16) gelebte Praxis.
Wir sind daher der Auffassung, dass es beim Verkauf von Immobilien keiner neuen Gesetzgebung bedarf, da sich die Verteilung und Höhe der jeweiligen Provisionshöhen den marktwirtschaftlichen Gegebenheit anpasst und definitiv zu keiner Entlastung der Käufer führt. Es ist jedoch zu begrüßen, dass die Regierungskoalition Abstand genommen hat von einem einseitigen Bestellerprinzip zulasten der Verkäufer und mit diesem Ansatz die Funktion des Maklers als Berater und vermittelnde Instanz zwischen Käufer und Verkäufer berücksichtigt.
Im Endeffekt wird das Gesetzespaket nicht zu einer nachhaltigen Entspannung der Angebotssituation und der marktwirtschaftlichen Entwicklung der Immobilienpreise führen. Durch diese Regelungen wird keine einzige neue Wohnung auf den angespannten Markt kommen.
Anstelle neuer Regulierungen wäre es wünschenswert gewesen, wenn die Politik Ansätze formuliert hätten, die eine Förderung des Neubaus und der Nachverdichtung der Ballungszentren beinhalten, Baugenehmigungen erleichtern und die damit verbundene bürokratischen Vorgaben abbauen. Ein Ansatz mit positiver Signalwirkung wäre eine Senkung der Grunderwerbsteuer und / oder ein Befreiungstatbestand bei Erwerb von Immobilien zur Eigennutzung. Auch das Thema der Vermögensbildung und zusätzlichen Altersversorgung wäre ein Bereich, der untere Berücksichtigung der zu erwartenden Rentenhöhen der zukünftigen Rentner bzw. weiteren geringer Zinsen eine Berücksichtigung hätte finden sollen. Gerade für diesen Bereich ist eine gegenteilige Politik weiter verstärkt worden, die gerade den regionalen Kleinanleger weiter verunsichern. Es gäbe sicherlich wesentlich effektiverer Hebel den dynamischen Immobilienmarkt zu gestalten als eine Regulierung der Maklerprovisionen.
Auch mit dem neuen Gesetzespaket der Regierungskoalition wird der hohe Nachfragedruck in den Ballungsgebieten vorerst bestehen bleiben. Daher bieten wir, die BHI Hesse Immobilien, insbesondere Immobiliensuchenden in dem Bezirk Spandau eine Reihe von Angeboten und Unterstützungen, um ihre Suche erfolgreich gestalten zu können.
Insbesondere für Eigentümer bieten wir eine umfangreiche Reihe von Services bereit, um Ihnen eine Orientierung beim Verkauf zu geben. Wir kennen unseren Bezirk Spandau und nehmen unsere Rolle als Partner an der Seite der Eigentümer und Suchenden aktiv wahr.
Wir setzen uns dafür ein, dass sowohl Eigentümer als auch Suchende ihre persönlichen Ziele bestmöglich erreichen
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