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Kosten Immobilienverkauf – welche Kosten trägt der Verkäufer?

By 11. September 2019März 25th, 2021No Comments
Haus verkaufen Berlin - 11 Fragen die sie sich vorab stellen sollten
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Beim Immobilienverkauf heißt es immer: Die Kosten trägt der Käufer!
Das stimmt auch größtenteils, aber auch für den Verkäufer können Kosten entstehen. Darum ist es für Sie um so wichtiger sich vorab zu informieren, um nicht am Ende überrascht zu werden.

Grunderwerbssteuer, Notarkosten und ggf. Maklerprovision
Die aktuelle Grunderwerbsteuer (6% in Berlin, bzw. 6,5% in Brandenburg) trägt der Käufer, so auch die Notarkosten in Höhe von 1-2%. Da der Käufer die Notarkosten trägt, darf er auch entscheiden, bei welchem Notar beurkundet wird. Im Falle der Maklerprovision ist die Regelung in Berlin und Brandenburg aktuell noch so, dass diese vom Käufer getragen wird.

Doch was für Kosten können dem Verkäufer entstehen?

Bevor Sie mit Ihrer Immobilie in die Werbung gehen und Besichtigungen durchführen, müssen Sie den Energieausweis Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung vorliegen haben. Die Kosten für einen Energieausweis variieren je nach Dienstleister zwischen 20,00 € und 500,00 €. Bitte nehmen Sie Sich die Zeit und lassen einen Energieausweis rechtzeitig erstellen. Haben Sie diesen nicht vorliegen, gehen Sie ein enormes Risiko ein, mehr darüber erfährst Sie hier.

Ein Großteil der Immobilien werden über die gängigen Onlineportale verkauft. Die Kosten für eine Anzeige über 4 Wochen liegen schnell bei ca. 50,00 €, abhängig vom Portal. Das Ziel ist es natürlich innerhalb der ersten Wochen einen passenden Käufer zu finden, doch so ein Verkauf kann sich über mehrere Monate hinziehen und die Kosten für Ihre Online-Inserat können sich schnell summieren.

Haben Sie einen passenden Käufer gefunden und sind Sie sich über den Kaufpreis einig, geht es um die Finanzierung. Bei den heutigen Preisen wird sich kaum noch jemand finden lassen, der den Kaufpreis direkt bezahlen kann. Die finanzierende Bank möchte sich einen guten Überblick über Ihre Immobilie verschaffen und hat eine lange Liste an Unterlagen, die für die Finanzierung benötigt werden. Sollten Sie nicht alle Unterlagen vorliegen haben, so müssen Sie diese bei Ämtern und Behörden sowie ggf. der Hausverwaltung anfordern. Hier werden dann oftmals Gebühren in unterschiedlichen Höhen fällig, die sich dann schnell auf bis zu 500,00 € addieren können. Zudem kommen gegebenenfalls auch längere Wartezeiten dazu. Welche Unterlagen von einer Bank für die Finanzierung eines Haus oder einer Wohnung gefordert wird, erfahren Sie hier.

Sollten Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung ursprünglich auch mal finanziert haben, so ist Ihre Bank möglicherweise noch in Abteilung III im Grundbuch mit einer Grundschuld eingetragen. Spätestens beim Verkauf muss die Immobilie lastenfrei sein und die Grundschuld gelöscht werden. Die Kosten für die Löschung der Grundschuld trägt der Verkäufer. Sie werden hier eine Rechnung vom Notar sowie vom Grundbuchamt erhalten. Der maximale Betrag sollte nicht Höher als 0,02% der ursprünglich eingetragenen Grundschuld sein.

Sollten Sie Ihren Kredit noch nicht komplett getilgt haben, so müssen Sie sich vorab mit Ihrer Bank in Verbindung setzen. Lassen Sie Sich darüber informieren, ob eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Es wäre echt schade, wenn Sie Ihren Wunschpreis erzielen, nun aber noch 25.000 € Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank abdrücken müssen.

Wichtig ist, dass Sie sich vorher gut informieren um nicht von unerwarteten Kosten überrascht zu werden. Einen Teil der Kosten wie zum Beispiel für die Erstellung eines Energieausweises, die Kosten für die Immobilienportale und die Kosten für die Unterlagenbeschaffung übernimmt für Sie sicherlich auch der Immobilienmakler Ihres Vertrauens.

 

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BHI Hesse Immobilien – Immobilienmakler Spandau

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