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AllgemeinImmobilie verkaufen

Wohnen im Alter – Nießbrauch, Wohnrecht, Immobilienverrentung

By 9. März 2020Mai 26th, 2020No Comments
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Immer öfter erhalten wir die Frage von unseren Immobilieneigentümern, welche Möglichkeiten sie im Alter mit Ihrer Immobilie haben.

In den Köpfen unserer Eigentümer schwirren dabei immer wieder verschiedene Begriffe wie Nießbrauch, Wohnrecht und Immobilienverrentung rum. Diese werden im alltäglichen Sprachgebrauch oftmals gleichbedeutend genutzt.

Welche Möglichkeiten Sie mit Ihrer Immobilie im Alter haben ist nicht ganz so einfach zu beantworten. Denn die Antwort hängt von den jeweiligen persönlichen Lebensumständen ab, in der Sie sich befinden. Und was Ihre Planungen und Wünsche sind.

 

Grundsätzlich kann man sagen, dass es aus unserer Erfahrung fünf Möglichkeiten gibt.

  1. Einfach drin wohnen bleiben
  2. Drin wohnen bleiben – Wohnrecht eintragen lassen
  3.  Drin wohnen bleiben – Nießbrauchrecht eintragen lassen
  4. Drin wohnen bleiben – Immobilienverrentung
  5. Schöne Alternative finden – klassischer Verkauf

Diese würden wir im Folgenden gerne ein wenig für Sie erläutern.

 

1. Einfach drin wohnen bleiben – nichts verändern

Es gibt ja das Sprichwort: „Einen alten Baum verpflanzt man nicht mehr.“

Die erste Möglichkeit ist die Offensichtliche – SIE haben sich gut eingerichtet und Sie wohnen bereits seit vielen Jahren in Ihrem Haus oder in Ihrer Wohnung und fühlen sich hier wohl.

Sie haben weiterhin Freude daran Ihre Immobilie weiterhin selbst zu bewirtschaften. Dann gibt es erst einmal keinen Ansatz eine Veränderung herbei zu zwingen.
Wir können Ihnen aber nur empfehlen, sich schon frühzeitig Gedanken über IHRE Zukunft zu machen. Denn eine Veränderung kann man immer leichter umsetzen, wenn man diese Entscheidung ungezwungen trifft und man fit ist solch eine Veränderung aktiv anzugehen.

 

2. Drin wohnen bleiben – Wohnrecht eintragen lassen

Der zweite Punkt baut ein wenig auf den ersten Punkt auf. Hier stellen wir uns einfach die Frage, was passiert mit Ihrer Immobilien wenn Sie einmal nicht mehr sind. Es besteht die Möglichkeit Ihre Immobilie an Ihre Kinder / Erben frühzeitig zu verschenken und sich ein lebenslanges Wohnrecht eintragen zu lassen. Wohnrechte sind entgeltlich oder unentgeltlich möglich. Eine vorzeitige Eigentumsübertragung im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge reduziert möglicherweise die im Erbfall später fällige Erbschaftssteuer: Die steuerlichen Freibeträge können alle zehn Jahre geltend gemacht werden (§ 13 Abs.1 Nr. 4c Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuer-Gesetz).

 

3. Drin wohnen bleiben – Nießbrauchrecht eintragen lassen

Auch in diesem Fall geben Sie Ihre Immobilie an IHRE Nachkommen schon weiter, dass bedeutet Ihre Kinder werden neue Eigentümer. Das Nießbrauchrecht ist jedoch nochmal eine Verschärfung des Wohnrechtes. Im Gegensatz zum Wohnrecht darf der Nießbrauchnehmer nicht nur die Immobilie nutzen, sondern er darf zusätzlich auch noch Nutznießer der Wertschöpfung aus der Immobilie sein. Das bedeutet, dass Sie, als Nießbrauchnehmer, Ihre Immobilie auch vermieten dürfen und über die Einnahmen im vollen Maße verfügen können. Der Besitz an dem fremden Eigentum verpflichtet Sie als Nießbrauchnehmer darüber hinaus auch dazu, den Gegenstand im Wesentlichen zu erhalten.

 

4. Drin wohnen bleiben – Immobilienverrentung

Dieser Weg bietet sich an, wenn Sie keine Familienangehörigen und andere Vertraute haben, denen Sie gerne den von Ihnen geschaffenen Wert – IHRE IMMOBILIE – weiter geben wollen. Bei dem Modell der Immobilienverrentung verkaufen Sie als Eigentümer Ihr Haus oder Ihre Wohnung an einen Kapitalanleger oder einen Investor – allerdings für einen Betrag, der unter dem marktüblichen Verkaufspreis  liegt. Dafür garantiert Ihnen der Käufer ein meist lebenslanges Wohnrecht und zahlt statt des Kaufpreises eine monatliche Rente. Wie hoch diese ausfällt, hängt vom Geschlecht und Alter des Verkäufers und dem festgesetzten Wert der Immobilie ab, auch das Zinsrisiko wird berücksichtigt.

 

5. Schöne Alternative finden – klassischer Verkauf

In den meisten Fällen gibt es meistens einen Anlass über diesen Weg nachzudenken.

  • Im Umfeld hat man mitbekommen, dass jemand Probleme bekommen hat mit der Bewirtschaftung seiner Immobilie.
  • Es gibt leider gesundheitliche Probleme, die die Freude an der Immobilie schmälern.
  • Die Immobilie ist mit einem ins Alter gekommen und bedarf einer Investition um diese zu reparieren oder gar zu modernisieren

Eigentümer, die sich frühzeitig Gedanken über mögliche Alternativen gemacht haben, freuen sich über eine schöne neue Bleibe, die Sie gefunden haben und sind somit letztendlich zufriedener mit Ihrer Entscheidung. Denn nichts ist schlimmer als unter Druck schnell eine Lösung finden zu müssen und unnötige Kompromisse einzugehen. Ein weiterer Vorteil ist, dass man mit dem Geld aus dem Verkauf sich noch den einen oder anderen Traum erfüllen kann.

 

Gerade zu der Entscheidung die Immobilie zu verkaufen kann ich Ihnen eine Erfahrung aus meiner eigenen Familie erzählen

Meine Mutter hat mir gerade vor einigen Tagen wieder einmal erzählt, wie froh sie ist, das sie sich nach vielen Gesprächen mit meiner Schwester und mir dazu entschieden hat das Einfamilienhaus in Lichterfelde zu verkaufen. Denn Sie fühlt sich in ihrer neuen 3 Zimmer Wohnung im grünen Reinickendorf richtig wohl.

 

Ich hoffe, Sie haben gesehen, dass sich Ihnen verschiedene Möglichkeiten bieten, wie Sie im Alter mit Ihrer Immobilie verfahren können.

Es ist zu empfehlen sich bei der Abwicklung professionelle Hilfe dazu zu holen. Denn jeder Fehler kann rechtliche und wirtschaftliche Folgen für Sie und Ihre Familie haben.

Auch Sie machen sich Gedanken darüber wie Sie im Alter mit Ihrer Immobilie verfahren wollen? Lassen Sie uns gerne zusammen setzen und über die verschiedenen Möglichkeiten sprechen und thematisieren was für Ihre aktuelle Lebenssituation am meisten Sinn macht.