Immer wieder erhalten wir von unseren Kunden die Frage, ob sie beim Kauf einer Immobilie die Schulden des Vor-Eigentümers übernehmen.
Die Antwort ist ziemlich simpel: Nein! Eine Immobilie wird immer lastenfrei übergeben.
Doch wie wird das Objekt lastenfrei?
Ein Großteil der Immobilieneigentümer haben ursprünglich beim Kauf ihrer Immobilie ein Immobiliendarlehen aufgenommen. Zur Sicherheit trägt die finanzierende Bank im Grundbuch eine Grundschuld ein. Jedoch nur weil eine Grundschuld in Abteilung III des Grundbuches noch eingetragen ist, heißt das nicht automatisch, dass hier auch noch Verbindlichkeiten offen sind. Denn viele Eigentümer lassen die Grundschuld nach Abzahlung des Kredits nicht direkt aus dem Grundbuch löschen. Warum dieses Vorhaben auch zu empfehlen ist, erfahren Sie hier.
Da die Abzahlung eines Kredits meist über mehrere Jahrzehnte angesetzt ist, stellen wir nicht selten zum Zeitpunkt des Verkaufes fest, dass die Bank noch offene Forderungen gegenüber dem Verkäufer hat. Dies ist in den meisten Fällen jedoch unproblematisch.
Im Falle eines Verkaufes kontaktiert der zuständige Notar die im Grundbuch eingetragene Bank, ob zum Verkaufszeitpunkt noch Verbindlichkeiten offen sind. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:
- Der Kredit wurde bereits abgezahlt und es sind keine Verbindlichkeiten mehr offen. In dem Fall erteilt die Bank direkt eine Löschungsbewilligung
- Für den Fall, dass noch Verbindlichkeiten offen sind, teilt die Bank dem Notar dies mit und erteilt eine Löschungsbewilligung unter bestimmten Voraussetzungen: Sind zum Beispiel noch 50.000 € offen, so wird dem Notar dies mitgeteilt. Der Notar informiert darauf den Käufer und fordert diesen auf, aus dem Gesamtkaufpreis 50.000 € direkt auf das Konto der Bank zu überweisen, sodass die Löschungsbewilligung erteilt wird. Der restliche Kaufpreis (Kaufpreis – 50.000 €) wird dann direkt an den Verkäufer gezahlt.
Durch dieses Vorgehen stellt der Notar sicher, dass die Immobilie lastenfrei übergeben werden kann und der Käufer keine Schulden des Verkäufers übernimmt.
Die Löschungsbewilligung ermöglicht dem Notar die Grundschuld aus dem Grundbuch löschen zu lassen. Oft wird im Zuge dessen auch direkt eine neue Grundschuld für den Käufer eingetragen.
In manchen Fällen reicht jedoch der Kaufpreis nicht aus um alle Verbindlichkeiten der Bank abzudecken, hier kann es passieren, dass die Bank keine Löschungsbewilligung erteilt und somit der Kaufvertrag nicht zu Stande kommt.
Sie haben noch Fragen? Wir sind für Sie da!
Ihr Immobilienmakler aus Spandau – BHI Hesse Immobilien